Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der STIX Durchflussmesstechnik GmbH

 

1. Angebote, maßgebende Bedingungen und Rücktritt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge und sonstigen Leistungen

der STIX Durchflussmesstechnik GmbH ("Verkäufer"). Die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten

auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir

ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben. Angebote der STIX Durchflussmesstechnik

GmbH verlieren innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit, außer wenn die Ware anschließend

vom Verkäufer geliefert und vom Käufer abgenommen wird. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge

kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Die zum Angebot

gehörenden Technischen Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangeben sind unverbindlich, es

sei denn sie sind (i) ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder (ii) wesentlich. Wir behalten uns Änderungen der

Konstruktion, die aus technischer Sicht sinnvoll sind, vor. Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in

eigener Verantwortung zu prüfen. Angelegenheiten in Verbindung mit der Gestaltung des Verkaufsvertrages und

der Einbeziehung der vorliegenden Liefer- und Leistungsbedingungen und Konditionen, in dem betreffenden

Vertrag, sowie alle Angelegenheiten, die in den so ergänzten Verkaufsbedingungen und Konditionen nicht

geregelt sind, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind gemäß diesem Recht zu

entscheiden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN) über internationale

Warenkaufverträge (CISG) vom 01.01.1991 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Geräte sind ausschließlich für

die gewerbliche Nutzung bestimmt. Unsere Liefer- Leistungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.

S. d. § 310 Abs.1 BGB. Für alle Streitigkeiten aus den zugrundeliegenden Verträgen ist Gerichtsstand unser

Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt am Gerichtsstand des Kunden zu Klagen.

Aufträge können durch den Käufer nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer storniert oder

abgeändert werden. Für zurückgenommene Waren sind grundsätzlich Einlagerungs- und Aufarbeitungskosten in

Höhe von 15% des Warenwerts zu zahlen. Für Rücksendungen, wo 15% des Warenwerts unter 80,00 EUR

liegen, wird eine feste Pauschale für Einlagerungs- und Aufarbeitungskosten von 80,00 EUR erhoben.

Genehmigte Rücksendungen an den Verkäufer müssen frei Haus Werk Neuffen, Bundesrepublik Deutschland

erfolgen.

 

2. Lieferung, Lieferzeit und Eigentumsvorbehalt

Alle Angaben zu Lieferterminen und/oder Lieferfristen erfolgen annähernd. Der Verkäufer haftet für die Einhaltung

vorgesehener Liefertermine nur, wenn der Käufer den Verkäufer bei Erteilung des Auftrages oder der Annahme

des vom Verkäufer gemachten Angebotes schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Zeit von

ausschlaggebender Bedeutung ist und der Verkäufer den Lieferzeitplan des Käufers ausdrücklich in Schriftform

anerkannt hat. Die Lieferfristen beginnen, nachdem der Verkäufer den Erhalt der vollständigen Spezifikationen

und/oder der für den Versand erforderlichen Unterlagen wie Importlizenz, Devisengenehmigung,

Versandanweisungen, etc. bestätigt hat. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg geht

mit der Erfüllung der im vorliegenden Vertrag festgelegten Lieferverpflichtungen gemäß der Beschreibung in den

INCOTERMS, die zuletzt durch die International Chamber of Commerce veröffentlicht wurden, durch den

Verkäufer auf den Käufer über. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes und der Bestimmungen der

INCOTERMS verbleiben alle Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller

sonstigen Forderungen an den Käufer, im Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch bei Verbindung oder

Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen. Soweit das gesetzliche Eigentumsrecht an der

Ware laut Gesetz schon bei Lieferung und vor Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers aus dem vorliegenden

Vertrag auf diesen übergehen sollte, verbleibt dem Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises

das Sicherungseigentum. Zudem gewährt der Käufer dem Verkäufer einen Sicherheitsanspruch auf alle

Liefergegenstände, der mit der Abnahme derselben als erteilt zu betrachten ist, zur Sicherstellung der Zahlung

des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen sowie zur Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers aus dem

Verkaufsvertrag. Dazu sind vom Käufer alle vom Verkäufer für erforderlich gehaltenen Schriftstücke als Nachweis

für diesen Sicherheitsanspruch anzufertigen. Falls der Käufer mit Zahlungen jedweder Art in Rückstand gerät,

kann der Verkäufer die Herausgabe der gelieferten oder sich auf dem Transportweg befindlichen Waren

verlangen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies nicht vertraglich ausdrücklich untersagt ist.

Sämtliche Teillieferungen sind bei getrennter Rechnungsstellung ohne Rücksicht auf nachfolgenden Lieferungen

Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH.

Die missbräuchliche Verwendung von Texten, Bildern oder Firmenlogo wird strafrechtlich verfolgt.

bei Fälligkeit laut Rechnung zahlbar. Lieferverzögerungen oder mangelnde Übereinstimmung einer Teillieferung

entbinden den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur Abnahme der restlichen Lieferungen. Soweit vereinbart

ist, dass wir den Versand übernehmen, wählen wir für den Versand die nach unserem Ermessen sicherste und

kostengünstigste Lösung.

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden aufgrund von Verzögerungen, deren Ursache er nicht zu vertreten hat.

Dies betrifft u.a. Fälle höherer Gewalt, durch den Käufer bedingte Ereignisse, Embargos oder andere staatliche

Interventionen, Vorschriften der Aufforderungen, Brand, Unfälle, Streiks, Aussperrungen, Krieg, Aufruhr,

Transportverzögerungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Energiebeschaffung oder Beschaffung von

Genehmigungen insbesondere Import- und Exportlizenzen, die verzögerte Anlieferung durch Lieferanten sowie

die Unfähigkeit, die erforderlichen Arbeitskräfte und Fremdteile oder Rohstoffe / Materialien zu beschaffen. Bei

solchen Verzögerungen verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der durch die Beeinträchtigung verlorenen

Zeit. Wird der Versand oder Arbeitsfortschritt durch den Käufer direkt oder indirekt verzögert, so gehen alle dem

Verkäufer dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zulasten des Käufers. Wird eine von uns beantragte,

erforderliche Genehmigung nicht erteilt, gilt der Vertrag der hiervon betroffenen Lieferung als nicht geschlossen.

 

3. Beschreibungen und Surrogate

Kataloge, Prospekte, Fotos und andere Abbildungen jedweder Art sind allgemeine Darstellungen der

angebotenen Erzeugnisse, dürfen jedoch nicht als deren präzise Wiedergabe betrachtet werden und sind nicht

Bestandteil des vorliegenden Vertrages, solange anderweitiges nicht ausdrücklich geregelt ist. Der Verkäufer

behält sich das Recht vor, Änderungen in der Ausführung, in den technischen Daten und Werkstoffen

vorzunehmen, die eine Weiterentwicklung darstellen oder aufgrund von Prioritäten, staatlichen Vorschriften oder

der Lieferunfähigkeit erforderlich sind.

 

4. Lagerung

Kann der Versand der Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft an den

Käufer vorgenommen werden, aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so kann der Verkäufer die

davon betroffenen Erzeugnisse auf Gefahr des Käufers in einem Lagerhaus oder auf einem Lagerplatz oder dem

Grundstück des Verkäufers einlagern, wobei alle Kosten für die Handhabung, den Transport und die Lagerung

gegen Nachweis der handelsüblichen Sätze zulasten des Käufers gehen.

 

5. Preis, Zahlung und Rechnungszustellung

Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab unserem Betrieb ausschließlich

Verpackung, jeweils zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mindestbestellwert je Auftrag beträgt 80,00

EUR. Bei Bestellungen mit einem Bestellwert unter 80,00 EUR wird ein Mindestbestellzuschlag in Höhe von

40,00 EUR berechnet. Falls vom Verkäufer nicht ausdrücklich anderes bestimmt wurde, sind im Falle von ab

Werklieferungen alle Zahlungen netto in Euro innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum vorzunehmen bzw. ab

Erhalt der Dokumente durch den Käufer im Falle von CIF-Lieferungen. Auf- oder Abwertungen des Euro

gegenüber anderen Währungen haben keinen Einfluss auf den angebotenen oder bestätigten Preis. Falls

während der Ausführung eines Auftrags die finanzielle Lage des Käufers die vereinbarten Zahlungsbedingungen

nicht mehr rechtfertigt, kann der Verkäufer vor Fortsetzung der Lieferung vom Käufer verlangen, dass dieser ganz

oder teilweise Vorauszahlung leistet, Wechselakzepte vornimmt, Dokumentenakkreditive zu Gunsten des

Verkäufers eröffnet, Bankgarantien zugunsten des Verkäufers einholt oder sonstige ausreichende Sicherheiten

oder Garantien für die prompte Zahlung der Rechnungen bei Fälligkeit besorgt. Der Verkäufer kann ferner nach

eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Ansprüche, die Lieferung zurückstellen oder

vom Vertrag zurücktreten.

Wird die Lieferung aufgeschoben, so kann die Ware vom Verkäufer entsprechend Ziffer 4 Allgemeinen

Verkaufsbedingungen eingelagert werden und der Verkäufer kann einen neuen Kostenvoranschlag für die

Fertigstellung auf der Grundlage der gegebenen Bedingungen abgeben. Gerät der Käufer mit irgendwelchen

Zahlungen in Verzug, so wird der Gesamtpreis des vorliegenden Vertrages auf Anforderung sofort fällig oder der

Verkäufer kann nach seiner Wahl und unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Ansprüche den Vertrag

zurückstellen oder von diesem zurücktreten. Bei Überschreiten eines vereinbarten Zahlungszieles ist der

Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen,

mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines

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weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers ist der

Verkäufer zudem berechtigt, alle unverjährten Forderungen, aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem

Käufer fällig zu stellen und eine etwaig erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug ist der

Verkäufer darüber hinaus berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen

sowie die Weiterveräußerung bzw. Weiter-verarbeitung gelieferter Waren zu untersagen. Entsprechende

Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten

Zahlungsanspruches abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt. Dem Auftragnehmer

steht es frei, seine Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

 

6. Versicherung

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises muss der Käufer alle an ihn gelieferten Waren in der Höhe und

gegen die Risiken versichern, die bei in der gleichen oder einer gleichartigen Branche tätigen und ähnlich

gelegenen Firmen üblich sind und dem Verkäufer einen diesem genügenden Nachweis über diese Versicherung

liefern.

 

7. Steuern und andere Kosten

Sämtliche anfallenden Steuern, Gebühren und Kosten jeglicher Art, die von behördlicher Seite erhoben oder nach

dem Geschäft zwischen dem Verkäufer und Käufer bemessen werden, gehen zulasten des Käufers, zzgl. zu den

angebotenen oder in Rechnung gestellten Preisen. Falls der Verkäufer zur Zahlung einer solchen Steuer, Gebühr

oder Belastung herangezogen wird, ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber dafür erstattungspflichtig.

 

8. Versand

Alle Preise gelten für Lieferung ab Werk Neuffen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß

EXW in der Auftragsbestätigung benannter Ort. Sämtliche Kosten, die vom Verkäufer in Verbindung mit dem

Verkauf, Kauf, der Lieferung, Lagerung, Verarbeitung, dem Gebrauch, Verbrauch oder Transport der Ware

bezahlt oder erhoben werden müssen, gehen zu Lasten des Käufers. Falls der Vertrag in der vom Verkäufer

anerkannten Form die Lieferungen CIF-Bestimmungshafen vorsieht, werden die Verpflichtungen des Verkäufers

in Bezug auf Transportschäden entsprechend Ziffer 10 und 13 der vorliegenden Allgemeinen

Verkaufsbedingungen begrenzt.

 

9. Verpackung und Dokumente

Die normale handelsübliche Exportverpackung des Verkäufers, die sich je nach Versandart Luftweg, Seeweg,

Bahntransport ändert, ist im Endbetrag enthalten. Zusätzliche Kosten, die bei der Erfüllung von Vorschriften des

Käufers anfallen, sind von diesem zu tragen. Packstücke werden gemäß den Anweisungen des Käufers

gekennzeichnet. Der Verkäufer liefert vollständige Packlisten und alle weiterhin erforderlichen Angaben und

Unterlagen, damit die Spedition des Käufers in die Lage versetzt wird, die für Exportsendungen nötigen Papiere

auszustellen. Der Käufer hat dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen für

die schnellstmögliche Abfertigung einer jeden Sendung zu geben. Die Verpackung wird vom Verkäufer nicht

zurückgenommen, sofern dies vom Verkäufer nicht vorher schriftlich zugesagt und die gesamte Fracht für die

Rücksendung vom Käufer vorausbezahlt wird.

 

10. Mängelgewährleistungen

Nach Wareneingang muss der Käufer die Waren mit der unter den gegebenen Umständen gebräuchlichen und

angemessenen Sorgfalt prüfen. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge kann der Verkäufer nach seiner

Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Mängelrügen sind innerhalb

von 10 Tagen nach Feststellung der Mängel schriftliche mitzuteilen. Der Verkäufer ist in einem solchen Falle

berechtigt, die Rücksendung der beanstandeten Ware auf der Grundlage frei Haus Herstellerwerk zu verlangen.

Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach

Setzung und erfolgslosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht

erheblich, so steht ihm nur ein Minderungsrecht zu. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung

übernimmt der Verkäufer nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware,

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angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den

Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht wurden, übernimmt der Verkäufer nicht, es sei denn, dies

entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. Der Käufer kann sich dann nicht auf den Mangel der Ware

berufen, wenn er dem Verkäufer nicht die Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere

auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung stellt. Für fremde Erzeugnisse haftet der

Verkäufer nur im Umfang seiner eigenen Gewährleistungsansprüche an seinen Lieferanten. Die vorstehenden

Gewährleistungsverpflichtungen schliessen alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden

Gewährleistungen jeder Art aus, u.a. einschliesslich der schweigenden Zusicherung von Marktgängigkeit und

Eignung für einen bestimmten Zweck. Sofern vom Verkäufer nicht ausdrücklich zugesichert, übernimmt der

Verkäufer keine Gewähr und gibt keine Zusicherung, dass die Ware die für ihren normalen oder gewerblichen

Gebrauch oder für bestimmte im Verkaufsvertrag ausdrücklich vorgesehen oder stillschweigend angenommene

Zwecke erforderlichen Eigenschaften besitzt, solange der Verkäufer willens und in der Lage ist, die Nacherfüllung

vorzunehmen oder dem Käufer eine Gutschrift zu erteilen, darf nicht davon ausgegangen werden, dass dieser

alleinige Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat. Weitere Ansprüche sind nach Massgabe der

folgenden Ziffer 11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für

Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

 

11. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug,

Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir auch für unsere leitenden Angestellten

und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den

bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei

schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel arglistig verschweigen oder deren

Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit nichts anderes

vereinbart ist, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang

mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere

Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen

Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

 

12. Patente, Warenzeichen und Urheberrechte

Der Verkäufer wird auf eigene Kosten alle Klagen abwehren, die gegen den Käufer auf Grund einer angeblichen

Verletzung eines in dem Land, in das die betroffene Ware vom Verkäufer zuerst geliefert wurde, erteilten Patents,

Warenzeichen oder Urheberrechts in Bezug auf ein vom Verkäufer hergestelltes und gemäss vorliegendem

Vertrag geliefertes Erzeugnis angestrengt werden, dem Verkäufer sofort nach Erhalt alle ihm zugestellten

Prozessunterlagen weitergeleitet und dem Verkäufer durch seinen Anwalt erlaubt hat, die Klage im Namen des

Käufers oder Verkäufers abzuwehren, und wenn er ferner dem Verkäufer alle für die Abwehr erforderlichen

Informationen, Unterstützung und Vollmachten erteilt hat. Sofern in einem solchen Verfahren befunden wird, dass

die betroffenen Erzeugnisse ein gültiges Patent, Warenzeichen oder Urheberrecht in dem betreffenden Land

verletzen, so wird der Verkäufer (a) einen in diesem Verfahren rechtskräftig zuerkannten Schadensersatz, der auf

diese Verletzung zurückzuführen ist, bezahlen und (b), wenn in diesem Verfahren die Verwendung der

betroffenen Erzeugnisse durch den Käufer auf Grund der genannten Verletzung auf Dauer untersagt wird, auf

seine Kosten und nach seiner alleinigen Wahl entweder(i) das Recht zur weiteren Verwendung der Erzeugnisse

einholen, (ii) die Erzeugnisse dahingehend abändern, dass keine Verletzung mehr erfolgt, (iii) die Erzeugnisse

durch solche ersetzen, die keine Verletzung darstellen, oder(iv) den für die Erzeugnisse bezahlten Kaufpreis und

Transportkosten zurück zu erstatten. Unbeschadet des vorstehend Gesagten haftet der Verkäufer nicht für ohne

seine schriftliche Zustimmung zustande gekommene Vergleiche oder Übereinkommen oder für die Verletzung

von kombinierten oder Verfahrenspatenten in Bezug auf die Verwendung der Erzeugnisse in Verbindung mit

anderen nicht vom Verkäufer gelieferten Waren oder Material. Eine über das vorstehend Gesagte hinausgehende

Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen. In keinem Fall ist der Verkäufer für Folgeschäden haftbar, die auf

eine Verletzung zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet nicht für vom Verkäufer an den Käufer gelieferte

Erzeugnisse, die nach den vom Käufer gelieferten oder vorgeschlagenen Zeichnungen, Konstruktionsunterlagen

oder technischen Datenhergestellt wurden. Er haftet ferner nicht für Ansprüche wegen konkurrierender

Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH.

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Verletzung aufgrund der Verwendung oder dem Verkauf von gemäß vorliegendem Vertrag verkaufter

Erzeugnisse durch den Käufer. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung und der Käufer hält den Verkäufer

schadlos für alle Verluste, Verpflichtungen, Schäden, Ansprüche oder Auslagen (unter Einschluss angemessener

Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) des Verkäufers auf Grund von Ansprüchen wegen der Verletzung eines

Patents, Warenzeichens, Urheberrechts oder Geschäftsgeheimnisses oder der Verletzung irgendeines anderen

Eigentumsrechts Dritter. Der Kauf irgendwelcher Erzeugnisse gemäß vorliegendem Vertrag ermächtig den Käfer

nicht zur Verwendung derselben in einem patent rechtlich geschützten Verfahren.

 

13. Nuklearer Haftungsausschluss

Gemäß dem vorliegenden Angebot verkaufte Geräte sind nicht für die Verwendung in Verbindung mit einer

nuklearen Einrichtung oder Tätigkeit bestimmt, sofern ein solcher Gebrauch nicht auf der Vorderseite dieses

Angebots näher bezeichnet ist. Sofern Geräte ohne einen ausführlichen Hinweis darauf im vorliegenden Angebot

in einer nuklearen Einrichtung oder Tätigkeit zum Einsatz kommen, wird vom Verkäufer jegliche Haftung für

Schäden, Verletzung oder Verseuchung abgelehnt, und der Käufer hält den Verkäufer, dessen Vertreter, leitende

Angestellte und Mitarbeiter, sowie Beauftragte und Kunden sowohl mittelbar als auch unmittelbar schadlos für alle

Verluste, Schäden und Kosten jedweder Form und Art (einschließlich Anwaltsgebühren und anderen

Prozesskosten), die diesen oder einem dieser auf Grund eines Vertragsbruchs, einer Gewährleistung,

unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderen Rechtstheorien infolge

einer solchen Verwendung entstehen.

 

14. Technische Unterlagen

Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Skizzen, Modelle, Muster oder Konstruktionszeichnungen bleiben im

Eigentum des Verkäufers und sind ohne entgegengesetzte schriftliche Angaben des Verkäufers vertraulich zu

behandeln. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen solche Skizzen, Modelle und

Muster bzw. Konstruktionszeichnungen oder Herstellungsverfahren und Techniken Dritten nicht zugänglich

gemacht oder auf andere Weise verwendet werden.

 

15. Vermögensgegenstände des Käufers

Im Eigentum des Käufers stehende Gegenstände, die dem Verkäufer für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags

anvertraut werden, sind unversichert und der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder

Beschädigung solcher dem Käufer gehörender Gegenstände durch Brand, Wasser, Diebstahl,

Abhandenkommen, bürgerliche Unruhen oder irgendwelche sonstigen Unglücksfälle auf Grund unvorhersehbarer

Umstände.

 

16. Schlichtung

Kommt der Käufer mit der Zahlung des unbestrittenen Kaufpreises der vom Verkäufer verkauften Ware oder mit

der Erfüllung sonstiger unbestrittener Verpflichtungen aus dem vorliegenden Verkaufsvertrag in Verzug, so ist der

Verkäufer berechtigt, ohne vorherige Schlichtung die zuständigen Gerichte anzurufen. Alle Streitfälle zwischen

Käufer und Verkäufer in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag sind endgültig durch Schlichtung in

Stuttgart, Deutschland, zu regeln.

 

17. Fortgeltung bei Nichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden und wie vorstehend ergänzten Verkaufsbedingungen und

Konditionen rechtsunwirksam oder nichteinklagbar sein, wird die Wirksamkeit und Einklagbarkeit der übrigen

Konditionen rechtswirksamen und einklagbaren Bestimmungen hiervon nicht berührt, die dann so zu

interpretieren sind, als ob die rechtsunwirksame oder nicht einklagbare Bestimmung bzw. Bestimmungen in den

vorliegenden Bedingungen nicht enthalten wären, sofern durch die genannte Rechtsunwirksamkeit bzw.

mangelnde Einklagbarkeit der zugrundeliegende geschäftliche Zweck der vorliegenden Bedingungen und

Konditionen nicht zerstört wird.

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18. Verschwiegenheitsvereinbarung

Der Käuferverpflichtet sich, sämtliche ihm vom Verkäufer übermittelten Kenntnisse und Informationen als

vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und

Verwertung durch Dritte zu verhindern. Im Fall von Verhandlungen ist der Käufer während der Verhandlungen

und für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande kommt oder beendet ist, weiter zur Geheimhaltung verpflichtet.

Der Käufer verpflichtet sich Unterlagen, die er im Zusammenhang mit den Verhandlungen erhalten hat, für den

Fall des nicht Zustandekommens des Vertrags oder dessen Beendigung unverzüglich dem Verkäufer

zurückzugeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht

bzw. vernichtet. Der Käufer verpflichtet sich, Mitarbeiter, Angestellte und Dritte zur Geheimhaltung zu verpflichten.

 

19. Leistungen, Vergütung, Mitwirkungspflichten des Kunden

Bei allen Leistungen, die wir für einen Kunden erbringen, insbesondere Beratung, Helpdesk Service, Engineering,

Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Kalibrierung, Installation, Anpassungen oder Bedienung der

von uns erworbenen oder von uns zu erwerbenden Komponenten (nachfolgend „Leistungen“ genannt) gelten die

nachfolgenden Bedingungen: Wir legen den Umfang unserer Leistungen in unserem Angebot fest. Wir sind

berechtigt, die Leistungen durch Dritte (sachverständige Personen, Subunternehmer) zu erbringen. Der Kunde hat

keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, es sei denn, dies wurde

schriftlich vereinbart. Die Benennung eines Mitarbeiters im Angebotstext und der Auftragsbestätigung erfüllt diese

Voraussetzungen nicht. Der Kunde hat gegenüber den von uns eingesetzten Mitarbeitern oder Dritten kein

Weisungsrecht. Die Frist zur Erbringung der Leistungen verlängert sich angemessen, sofern und solange der Kunde

seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Verzögert sich die Erbringung der Leistungen

infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, bleibt der Kunde gleichwohl zur Annahme und Bezahlung

der Leistungen verpflichtet, sind wir berechtigt, die Rechnung zu stellen, haben wir das Recht, nach Setzung einer

angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der

Leistung zu verlangen. Wenn auf Wunsch des Kunden ein vereinbarter Termin für die Durchführung der Leistungen

verschoben werden muss, sind wir berechtigt, die uns im Hinblick auf den vereinbarten Termin bereits entstandenen

oder veranlassten (auch internen) Kosten (z. B. Reisekosten von uns oder von Dritten) in Rechnung zu stellen.

Wir bestimmen den Arbeitsort und die Arbeitszeit eigenverantwortlich. Dabei nehmen wir auf die rechtzeitig und

schriftlich mitgeteilten berechtigten Belange des Kunden Rücksicht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass

alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen geschaffen, uns alle erforderlichen

Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und alle Informationen erteilt werden, und wir von allen für unsere Leistungen

relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für alle relevanten Unterlagen,

Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Durchführung unserer Leistungen bekannt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern die geleisteten Arbeitsstunden an jedem Ende eines Arbeitstages

schriftlich zu bestätigen. Soweit die Leistungen in den Betriebsräumen des Kunden durchgeführt werden, stellt

der Kunde uns kostenfrei ausreichend Arbeitsplatz zur Verfügung und gewährt uns Zugang zu den erforderlichen

(EDV-) Systemen. Der Kunde ist für die Beschaffung von etwaigen Genehmigungen - insbesondere behördlicher

Natur -, die für die Erbringung der Leistungen Voraussetzung sind, ausschließlich verantwortlich. Kommt der

Kunde den genannten oder weiteren Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nach und entstehen dadurch

Verzögerungen und/oder Mehraufwand, können wir die Vergütung sowie die vereinbarten Fristen angemessen

anpassen. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Erbringen wir Leistungen, ohne vorab eine Vergütung vereinbart zu

haben, gilt die übliche Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie zuzüglich sämtlicher

Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Auslösungen usw. Sofern nicht ausdrücklich und

schriftlich etwas anderes vereinbart ist, übernehmen wir bei der Erbringung von Leistungen nicht die

Verantwortung, einen bestimmten Erfolg zu erreichen. Wir verpflichten uns jedoch, die Leistungen mit

branchenüblicher Sorgfalt unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.

 

Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH. Die missbräuchliche Verwendung von Texten, Bildern oder Firmenlogo wird strafrechtlich verfolgt.

+49 (0) 7025 7381