Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der STIX Durchflussmesstechnik GmbH
1. Angebote, maßgebende Bedingungen und Rücktritt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge und sonstigen Leistungen
der STIX Durchflussmesstechnik GmbH ("Verkäufer"). Die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten
auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir
ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben. Angebote der STIX Durchflussmesstechnik
GmbH verlieren innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit, außer wenn die Ware anschließend
vom Verkäufer geliefert und vom Käufer abgenommen wird. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge
kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Die zum Angebot
gehörenden Technischen Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangeben sind unverbindlich, es
sei denn sie sind (i) ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder (ii) wesentlich. Wir behalten uns Änderungen der
Konstruktion, die aus technischer Sicht sinnvoll sind, vor. Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in
eigener Verantwortung zu prüfen. Angelegenheiten in Verbindung mit der Gestaltung des Verkaufsvertrages und
der Einbeziehung der vorliegenden Liefer- und Leistungsbedingungen und Konditionen, in dem betreffenden
Vertrag, sowie alle Angelegenheiten, die in den so ergänzten Verkaufsbedingungen und Konditionen nicht
geregelt sind, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind gemäß diesem Recht zu
entscheiden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN) über internationale
Warenkaufverträge (CISG) vom 01.01.1991 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Geräte sind ausschließlich für
die gewerbliche Nutzung bestimmt. Unsere Liefer- Leistungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.
S. d. § 310 Abs.1 BGB. Für alle Streitigkeiten aus den zugrundeliegenden Verträgen ist Gerichtsstand unser
Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt am Gerichtsstand des Kunden zu Klagen.
Aufträge können durch den Käufer nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer storniert oder
abgeändert werden. Für zurückgenommene Waren sind grundsätzlich Einlagerungs- und Aufarbeitungskosten in
Höhe von 15% des Warenwerts zu zahlen. Für Rücksendungen, wo 15% des Warenwerts unter 80,00 EUR
liegen, wird eine feste Pauschale für Einlagerungs- und Aufarbeitungskosten von 80,00 EUR erhoben.
Genehmigte Rücksendungen an den Verkäufer müssen frei Haus Werk Neuffen, Bundesrepublik Deutschland
erfolgen.
2. Lieferung, Lieferzeit und Eigentumsvorbehalt
Alle Angaben zu Lieferterminen und/oder Lieferfristen erfolgen annähernd. Der Verkäufer haftet für die Einhaltung
vorgesehener Liefertermine nur, wenn der Käufer den Verkäufer bei Erteilung des Auftrages oder der Annahme
des vom Verkäufer gemachten Angebotes schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Zeit von
ausschlaggebender Bedeutung ist und der Verkäufer den Lieferzeitplan des Käufers ausdrücklich in Schriftform
anerkannt hat. Die Lieferfristen beginnen, nachdem der Verkäufer den Erhalt der vollständigen Spezifikationen
und/oder der für den Versand erforderlichen Unterlagen wie Importlizenz, Devisengenehmigung,
Versandanweisungen, etc. bestätigt hat. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg geht
mit der Erfüllung der im vorliegenden Vertrag festgelegten Lieferverpflichtungen gemäß der Beschreibung in den
INCOTERMS, die zuletzt durch die International Chamber of Commerce veröffentlicht wurden, durch den
Verkäufer auf den Käufer über. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes und der Bestimmungen der
INCOTERMS verbleiben alle Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller
sonstigen Forderungen an den Käufer, im Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch bei Verbindung oder
Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen. Soweit das gesetzliche Eigentumsrecht an der
Ware laut Gesetz schon bei Lieferung und vor Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers aus dem vorliegenden
Vertrag auf diesen übergehen sollte, verbleibt dem Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
das Sicherungseigentum. Zudem gewährt der Käufer dem Verkäufer einen Sicherheitsanspruch auf alle
Liefergegenstände, der mit der Abnahme derselben als erteilt zu betrachten ist, zur Sicherstellung der Zahlung
des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen sowie zur Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers aus dem
Verkaufsvertrag. Dazu sind vom Käufer alle vom Verkäufer für erforderlich gehaltenen Schriftstücke als Nachweis
für diesen Sicherheitsanspruch anzufertigen. Falls der Käufer mit Zahlungen jedweder Art in Rückstand gerät,
kann der Verkäufer die Herausgabe der gelieferten oder sich auf dem Transportweg befindlichen Waren
verlangen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies nicht vertraglich ausdrücklich untersagt ist.
Sämtliche Teillieferungen sind bei getrennter Rechnungsstellung ohne Rücksicht auf nachfolgenden Lieferungen
Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH.
Die missbräuchliche Verwendung von Texten, Bildern oder Firmenlogo wird strafrechtlich verfolgt.
bei Fälligkeit laut Rechnung zahlbar. Lieferverzögerungen oder mangelnde Übereinstimmung einer Teillieferung
entbinden den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur Abnahme der restlichen Lieferungen. Soweit vereinbart
ist, dass wir den Versand übernehmen, wählen wir für den Versand die nach unserem Ermessen sicherste und
kostengünstigste Lösung.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden aufgrund von Verzögerungen, deren Ursache er nicht zu vertreten hat.
Dies betrifft u.a. Fälle höherer Gewalt, durch den Käufer bedingte Ereignisse, Embargos oder andere staatliche
Interventionen, Vorschriften der Aufforderungen, Brand, Unfälle, Streiks, Aussperrungen, Krieg, Aufruhr,
Transportverzögerungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Energiebeschaffung oder Beschaffung von
Genehmigungen insbesondere Import- und Exportlizenzen, die verzögerte Anlieferung durch Lieferanten sowie
die Unfähigkeit, die erforderlichen Arbeitskräfte und Fremdteile oder Rohstoffe / Materialien zu beschaffen. Bei
solchen Verzögerungen verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der durch die Beeinträchtigung verlorenen
Zeit. Wird der Versand oder Arbeitsfortschritt durch den Käufer direkt oder indirekt verzögert, so gehen alle dem
Verkäufer dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zulasten des Käufers. Wird eine von uns beantragte,
erforderliche Genehmigung nicht erteilt, gilt der Vertrag der hiervon betroffenen Lieferung als nicht geschlossen.
3. Beschreibungen und Surrogate
Kataloge, Prospekte, Fotos und andere Abbildungen jedweder Art sind allgemeine Darstellungen der
angebotenen Erzeugnisse, dürfen jedoch nicht als deren präzise Wiedergabe betrachtet werden und sind nicht
Bestandteil des vorliegenden Vertrages, solange anderweitiges nicht ausdrücklich geregelt ist. Der Verkäufer
behält sich das Recht vor, Änderungen in der Ausführung, in den technischen Daten und Werkstoffen
vorzunehmen, die eine Weiterentwicklung darstellen oder aufgrund von Prioritäten, staatlichen Vorschriften oder
der Lieferunfähigkeit erforderlich sind.
4. Lagerung
Kann der Versand der Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft an den
Käufer vorgenommen werden, aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so kann der Verkäufer die
davon betroffenen Erzeugnisse auf Gefahr des Käufers in einem Lagerhaus oder auf einem Lagerplatz oder dem
Grundstück des Verkäufers einlagern, wobei alle Kosten für die Handhabung, den Transport und die Lagerung
gegen Nachweis der handelsüblichen Sätze zulasten des Käufers gehen.
5. Preis, Zahlung und Rechnungszustellung
Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab unserem Betrieb ausschließlich
Verpackung, jeweils zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mindestbestellwert je Auftrag beträgt 80,00
EUR. Bei Bestellungen mit einem Bestellwert unter 80,00 EUR wird ein Mindestbestellzuschlag in Höhe von
40,00 EUR berechnet. Falls vom Verkäufer nicht ausdrücklich anderes bestimmt wurde, sind im Falle von ab
Werklieferungen alle Zahlungen netto in Euro innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum vorzunehmen bzw. ab
Erhalt der Dokumente durch den Käufer im Falle von CIF-Lieferungen. Auf- oder Abwertungen des Euro
gegenüber anderen Währungen haben keinen Einfluss auf den angebotenen oder bestätigten Preis. Falls
während der Ausführung eines Auftrags die finanzielle Lage des Käufers die vereinbarten Zahlungsbedingungen
nicht mehr rechtfertigt, kann der Verkäufer vor Fortsetzung der Lieferung vom Käufer verlangen, dass dieser ganz
oder teilweise Vorauszahlung leistet, Wechselakzepte vornimmt, Dokumentenakkreditive zu Gunsten des
Verkäufers eröffnet, Bankgarantien zugunsten des Verkäufers einholt oder sonstige ausreichende Sicherheiten
oder Garantien für die prompte Zahlung der Rechnungen bei Fälligkeit besorgt. Der Verkäufer kann ferner nach
eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Ansprüche, die Lieferung zurückstellen oder
vom Vertrag zurücktreten.
Wird die Lieferung aufgeschoben, so kann die Ware vom Verkäufer entsprechend Ziffer 4 Allgemeinen
Verkaufsbedingungen eingelagert werden und der Verkäufer kann einen neuen Kostenvoranschlag für die
Fertigstellung auf der Grundlage der gegebenen Bedingungen abgeben. Gerät der Käufer mit irgendwelchen
Zahlungen in Verzug, so wird der Gesamtpreis des vorliegenden Vertrages auf Anforderung sofort fällig oder der
Verkäufer kann nach seiner Wahl und unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Ansprüche den Vertrag
zurückstellen oder von diesem zurücktreten. Bei Überschreiten eines vereinbarten Zahlungszieles ist der
Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen,
mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines
Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH.
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weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers ist der
Verkäufer zudem berechtigt, alle unverjährten Forderungen, aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem
Käufer fällig zu stellen und eine etwaig erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug ist der
Verkäufer darüber hinaus berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen
sowie die Weiterveräußerung bzw. Weiter-verarbeitung gelieferter Waren zu untersagen. Entsprechende
Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten
Zahlungsanspruches abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt. Dem Auftragnehmer
steht es frei, seine Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
6. Versicherung
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises muss der Käufer alle an ihn gelieferten Waren in der Höhe und
gegen die Risiken versichern, die bei in der gleichen oder einer gleichartigen Branche tätigen und ähnlich
gelegenen Firmen üblich sind und dem Verkäufer einen diesem genügenden Nachweis über diese Versicherung
liefern.
7. Steuern und andere Kosten
Sämtliche anfallenden Steuern, Gebühren und Kosten jeglicher Art, die von behördlicher Seite erhoben oder nach
dem Geschäft zwischen dem Verkäufer und Käufer bemessen werden, gehen zulasten des Käufers, zzgl. zu den
angebotenen oder in Rechnung gestellten Preisen. Falls der Verkäufer zur Zahlung einer solchen Steuer, Gebühr
oder Belastung herangezogen wird, ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber dafür erstattungspflichtig.
8. Versand
Alle Preise gelten für Lieferung ab Werk Neuffen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß
EXW in der Auftragsbestätigung benannter Ort. Sämtliche Kosten, die vom Verkäufer in Verbindung mit dem
Verkauf, Kauf, der Lieferung, Lagerung, Verarbeitung, dem Gebrauch, Verbrauch oder Transport der Ware
bezahlt oder erhoben werden müssen, gehen zu Lasten des Käufers. Falls der Vertrag in der vom Verkäufer
anerkannten Form die Lieferungen CIF-Bestimmungshafen vorsieht, werden die Verpflichtungen des Verkäufers
in Bezug auf Transportschäden entsprechend Ziffer 10 und 13 der vorliegenden Allgemeinen
Verkaufsbedingungen begrenzt.
9. Verpackung und Dokumente
Die normale handelsübliche Exportverpackung des Verkäufers, die sich je nach Versandart Luftweg, Seeweg,
Bahntransport ändert, ist im Endbetrag enthalten. Zusätzliche Kosten, die bei der Erfüllung von Vorschriften des
Käufers anfallen, sind von diesem zu tragen. Packstücke werden gemäß den Anweisungen des Käufers
gekennzeichnet. Der Verkäufer liefert vollständige Packlisten und alle weiterhin erforderlichen Angaben und
Unterlagen, damit die Spedition des Käufers in die Lage versetzt wird, die für Exportsendungen nötigen Papiere
auszustellen. Der Käufer hat dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen für
die schnellstmögliche Abfertigung einer jeden Sendung zu geben. Die Verpackung wird vom Verkäufer nicht
zurückgenommen, sofern dies vom Verkäufer nicht vorher schriftlich zugesagt und die gesamte Fracht für die
Rücksendung vom Käufer vorausbezahlt wird.
10. Mängelgewährleistungen
Nach Wareneingang muss der Käufer die Waren mit der unter den gegebenen Umständen gebräuchlichen und
angemessenen Sorgfalt prüfen. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge kann der Verkäufer nach seiner
Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Mängelrügen sind innerhalb
von 10 Tagen nach Feststellung der Mängel schriftliche mitzuteilen. Der Verkäufer ist in einem solchen Falle
berechtigt, die Rücksendung der beanstandeten Ware auf der Grundlage frei Haus Herstellerwerk zu verlangen.
Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach
Setzung und erfolgslosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht
erheblich, so steht ihm nur ein Minderungsrecht zu. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung
übernimmt der Verkäufer nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware,
Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH.
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angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den
Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht wurden, übernimmt der Verkäufer nicht, es sei denn, dies
entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. Der Käufer kann sich dann nicht auf den Mangel der Ware
berufen, wenn er dem Verkäufer nicht die Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere
auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung stellt. Für fremde Erzeugnisse haftet der
Verkäufer nur im Umfang seiner eigenen Gewährleistungsansprüche an seinen Lieferanten. Die vorstehenden
Gewährleistungsverpflichtungen schliessen alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden
Gewährleistungen jeder Art aus, u.a. einschliesslich der schweigenden Zusicherung von Marktgängigkeit und
Eignung für einen bestimmten Zweck. Sofern vom Verkäufer nicht ausdrücklich zugesichert, übernimmt der
Verkäufer keine Gewähr und gibt keine Zusicherung, dass die Ware die für ihren normalen oder gewerblichen
Gebrauch oder für bestimmte im Verkaufsvertrag ausdrücklich vorgesehen oder stillschweigend angenommene
Zwecke erforderlichen Eigenschaften besitzt, solange der Verkäufer willens und in der Lage ist, die Nacherfüllung
vorzunehmen oder dem Käufer eine Gutschrift zu erteilen, darf nicht davon ausgegangen werden, dass dieser
alleinige Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat. Weitere Ansprüche sind nach Massgabe der
folgenden Ziffer 11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
11. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug,
Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir auch für unsere leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den
bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei
schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel arglistig verschweigen oder deren
Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang
mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere
Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen
Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
12. Patente, Warenzeichen und Urheberrechte
Der Verkäufer wird auf eigene Kosten alle Klagen abwehren, die gegen den Käufer auf Grund einer angeblichen
Verletzung eines in dem Land, in das die betroffene Ware vom Verkäufer zuerst geliefert wurde, erteilten Patents,
Warenzeichen oder Urheberrechts in Bezug auf ein vom Verkäufer hergestelltes und gemäss vorliegendem
Vertrag geliefertes Erzeugnis angestrengt werden, dem Verkäufer sofort nach Erhalt alle ihm zugestellten
Prozessunterlagen weitergeleitet und dem Verkäufer durch seinen Anwalt erlaubt hat, die Klage im Namen des
Käufers oder Verkäufers abzuwehren, und wenn er ferner dem Verkäufer alle für die Abwehr erforderlichen
Informationen, Unterstützung und Vollmachten erteilt hat. Sofern in einem solchen Verfahren befunden wird, dass
die betroffenen Erzeugnisse ein gültiges Patent, Warenzeichen oder Urheberrecht in dem betreffenden Land
verletzen, so wird der Verkäufer (a) einen in diesem Verfahren rechtskräftig zuerkannten Schadensersatz, der auf
diese Verletzung zurückzuführen ist, bezahlen und (b), wenn in diesem Verfahren die Verwendung der
betroffenen Erzeugnisse durch den Käufer auf Grund der genannten Verletzung auf Dauer untersagt wird, auf
seine Kosten und nach seiner alleinigen Wahl entweder(i) das Recht zur weiteren Verwendung der Erzeugnisse
einholen, (ii) die Erzeugnisse dahingehend abändern, dass keine Verletzung mehr erfolgt, (iii) die Erzeugnisse
durch solche ersetzen, die keine Verletzung darstellen, oder(iv) den für die Erzeugnisse bezahlten Kaufpreis und
Transportkosten zurück zu erstatten. Unbeschadet des vorstehend Gesagten haftet der Verkäufer nicht für ohne
seine schriftliche Zustimmung zustande gekommene Vergleiche oder Übereinkommen oder für die Verletzung
von kombinierten oder Verfahrenspatenten in Bezug auf die Verwendung der Erzeugnisse in Verbindung mit
anderen nicht vom Verkäufer gelieferten Waren oder Material. Eine über das vorstehend Gesagte hinausgehende
Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen. In keinem Fall ist der Verkäufer für Folgeschäden haftbar, die auf
eine Verletzung zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet nicht für vom Verkäufer an den Käufer gelieferte
Erzeugnisse, die nach den vom Käufer gelieferten oder vorgeschlagenen Zeichnungen, Konstruktionsunterlagen
oder technischen Datenhergestellt wurden. Er haftet ferner nicht für Ansprüche wegen konkurrierender
Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH.
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Verletzung aufgrund der Verwendung oder dem Verkauf von gemäß vorliegendem Vertrag verkaufter
Erzeugnisse durch den Käufer. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung und der Käufer hält den Verkäufer
schadlos für alle Verluste, Verpflichtungen, Schäden, Ansprüche oder Auslagen (unter Einschluss angemessener
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) des Verkäufers auf Grund von Ansprüchen wegen der Verletzung eines
Patents, Warenzeichens, Urheberrechts oder Geschäftsgeheimnisses oder der Verletzung irgendeines anderen
Eigentumsrechts Dritter. Der Kauf irgendwelcher Erzeugnisse gemäß vorliegendem Vertrag ermächtig den Käfer
nicht zur Verwendung derselben in einem patent rechtlich geschützten Verfahren.
13. Nuklearer Haftungsausschluss
Gemäß dem vorliegenden Angebot verkaufte Geräte sind nicht für die Verwendung in Verbindung mit einer
nuklearen Einrichtung oder Tätigkeit bestimmt, sofern ein solcher Gebrauch nicht auf der Vorderseite dieses
Angebots näher bezeichnet ist. Sofern Geräte ohne einen ausführlichen Hinweis darauf im vorliegenden Angebot
in einer nuklearen Einrichtung oder Tätigkeit zum Einsatz kommen, wird vom Verkäufer jegliche Haftung für
Schäden, Verletzung oder Verseuchung abgelehnt, und der Käufer hält den Verkäufer, dessen Vertreter, leitende
Angestellte und Mitarbeiter, sowie Beauftragte und Kunden sowohl mittelbar als auch unmittelbar schadlos für alle
Verluste, Schäden und Kosten jedweder Form und Art (einschließlich Anwaltsgebühren und anderen
Prozesskosten), die diesen oder einem dieser auf Grund eines Vertragsbruchs, einer Gewährleistung,
unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderen Rechtstheorien infolge
einer solchen Verwendung entstehen.
14. Technische Unterlagen
Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Skizzen, Modelle, Muster oder Konstruktionszeichnungen bleiben im
Eigentum des Verkäufers und sind ohne entgegengesetzte schriftliche Angaben des Verkäufers vertraulich zu
behandeln. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen solche Skizzen, Modelle und
Muster bzw. Konstruktionszeichnungen oder Herstellungsverfahren und Techniken Dritten nicht zugänglich
gemacht oder auf andere Weise verwendet werden.
15. Vermögensgegenstände des Käufers
Im Eigentum des Käufers stehende Gegenstände, die dem Verkäufer für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags
anvertraut werden, sind unversichert und der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder
Beschädigung solcher dem Käufer gehörender Gegenstände durch Brand, Wasser, Diebstahl,
Abhandenkommen, bürgerliche Unruhen oder irgendwelche sonstigen Unglücksfälle auf Grund unvorhersehbarer
Umstände.
16. Schlichtung
Kommt der Käufer mit der Zahlung des unbestrittenen Kaufpreises der vom Verkäufer verkauften Ware oder mit
der Erfüllung sonstiger unbestrittener Verpflichtungen aus dem vorliegenden Verkaufsvertrag in Verzug, so ist der
Verkäufer berechtigt, ohne vorherige Schlichtung die zuständigen Gerichte anzurufen. Alle Streitfälle zwischen
Käufer und Verkäufer in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag sind endgültig durch Schlichtung in
Stuttgart, Deutschland, zu regeln.
17. Fortgeltung bei Nichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden und wie vorstehend ergänzten Verkaufsbedingungen und
Konditionen rechtsunwirksam oder nichteinklagbar sein, wird die Wirksamkeit und Einklagbarkeit der übrigen
Konditionen rechtswirksamen und einklagbaren Bestimmungen hiervon nicht berührt, die dann so zu
interpretieren sind, als ob die rechtsunwirksame oder nicht einklagbare Bestimmung bzw. Bestimmungen in den
vorliegenden Bedingungen nicht enthalten wären, sofern durch die genannte Rechtsunwirksamkeit bzw.
mangelnde Einklagbarkeit der zugrundeliegende geschäftliche Zweck der vorliegenden Bedingungen und
Konditionen nicht zerstört wird.
Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH.
Die missbräuchliche Verwendung von Texten, Bildern oder Firmenlogo wird strafrechtlich verfolgt.
18. Verschwiegenheitsvereinbarung
Der Käuferverpflichtet sich, sämtliche ihm vom Verkäufer übermittelten Kenntnisse und Informationen als
vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und
Verwertung durch Dritte zu verhindern. Im Fall von Verhandlungen ist der Käufer während der Verhandlungen
und für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande kommt oder beendet ist, weiter zur Geheimhaltung verpflichtet.
Der Käufer verpflichtet sich Unterlagen, die er im Zusammenhang mit den Verhandlungen erhalten hat, für den
Fall des nicht Zustandekommens des Vertrags oder dessen Beendigung unverzüglich dem Verkäufer
zurückzugeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht
bzw. vernichtet. Der Käufer verpflichtet sich, Mitarbeiter, Angestellte und Dritte zur Geheimhaltung zu verpflichten.
19. Leistungen, Vergütung, Mitwirkungspflichten des Kunden
Bei allen Leistungen, die wir für einen Kunden erbringen, insbesondere Beratung, Helpdesk Service, Engineering,
Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Kalibrierung, Installation, Anpassungen oder Bedienung der
von uns erworbenen oder von uns zu erwerbenden Komponenten (nachfolgend „Leistungen“ genannt) gelten die
nachfolgenden Bedingungen: Wir legen den Umfang unserer Leistungen in unserem Angebot fest. Wir sind
berechtigt, die Leistungen durch Dritte (sachverständige Personen, Subunternehmer) zu erbringen. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, es sei denn, dies wurde
schriftlich vereinbart. Die Benennung eines Mitarbeiters im Angebotstext und der Auftragsbestätigung erfüllt diese
Voraussetzungen nicht. Der Kunde hat gegenüber den von uns eingesetzten Mitarbeitern oder Dritten kein
Weisungsrecht. Die Frist zur Erbringung der Leistungen verlängert sich angemessen, sofern und solange der Kunde
seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Verzögert sich die Erbringung der Leistungen
infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, bleibt der Kunde gleichwohl zur Annahme und Bezahlung
der Leistungen verpflichtet, sind wir berechtigt, die Rechnung zu stellen, haben wir das Recht, nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der
Leistung zu verlangen. Wenn auf Wunsch des Kunden ein vereinbarter Termin für die Durchführung der Leistungen
verschoben werden muss, sind wir berechtigt, die uns im Hinblick auf den vereinbarten Termin bereits entstandenen
oder veranlassten (auch internen) Kosten (z. B. Reisekosten von uns oder von Dritten) in Rechnung zu stellen.
Wir bestimmen den Arbeitsort und die Arbeitszeit eigenverantwortlich. Dabei nehmen wir auf die rechtzeitig und
schriftlich mitgeteilten berechtigten Belange des Kunden Rücksicht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass
alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen geschaffen, uns alle erforderlichen
Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und alle Informationen erteilt werden, und wir von allen für unsere Leistungen
relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für alle relevanten Unterlagen,
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Durchführung unserer Leistungen bekannt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern die geleisteten Arbeitsstunden an jedem Ende eines Arbeitstages
schriftlich zu bestätigen. Soweit die Leistungen in den Betriebsräumen des Kunden durchgeführt werden, stellt
der Kunde uns kostenfrei ausreichend Arbeitsplatz zur Verfügung und gewährt uns Zugang zu den erforderlichen
(EDV-) Systemen. Der Kunde ist für die Beschaffung von etwaigen Genehmigungen - insbesondere behördlicher
Natur -, die für die Erbringung der Leistungen Voraussetzung sind, ausschließlich verantwortlich. Kommt der
Kunde den genannten oder weiteren Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nach und entstehen dadurch
Verzögerungen und/oder Mehraufwand, können wir die Vergütung sowie die vereinbarten Fristen angemessen
anpassen. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Erbringen wir Leistungen, ohne vorab eine Vergütung vereinbart zu
haben, gilt die übliche Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie zuzüglich sämtlicher
Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Auslösungen usw. Sofern nicht ausdrücklich und
schriftlich etwas anderes vereinbart ist, übernehmen wir bei der Erbringung von Leistungen nicht die
Verantwortung, einen bestimmten Erfolg zu erreichen. Wir verpflichten uns jedoch, die Leistungen mit
branchenüblicher Sorgfalt unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Der Nachdruck von Texten oder Textauszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der STIX Durchflussmesstechnik GmbH. Die missbräuchliche Verwendung von Texten, Bildern oder Firmenlogo wird strafrechtlich verfolgt.